Seit mehr als 20 Jahren beschäftige ich mich intensiv mit dem Thema der kommunalen Finanzen in Rheinland-Pfalz. Hierzu gehören neben dem kommunalen Finanzausgleich und dem Konnexitätsprinzip mit seinem Konnexitätsausführungsgesetz auch die Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) sowie die sog. kleinen Kommunalsteuern (Zweitwohnungssteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Betten- bzw. Beherbergungssteuer).
Meine Veröffentlichungen zu diesen Themen
finden Sie hier .
Auf Wunsch berate ich Sie in Ihren Fragen rund um die Steuern auch gerne bei Ihnen zu Hause. Die Vorteile: Sie haben alle Unterlagen greifbar. Sie sparen Anfahrt und damit Zeit.
Das Beratungsgespräch findet in gewohnter Atmosphäre statt.
Über die Kontaktseite können Sie gerne einen Termin mit mir vereinbaren.
Ebenfalls betätige ich mich auf dem Gebiet der Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere mit der Neuregelung des § 2b UStG.
Die Besteuerung erfuhr zum 01.01.2017 eine vollständige Neuregelung, die allerdings bei den meisten juristischen Personen des öffentlichen Rechts - aufgrund der Option nach § 27 Abs. 22 bzw. der neuerlichen (dritten) Verlängerung der Option durch das Jahressteuergesetz 2022 in § 27 Abs. 22a (neu) UStG - erst ab dem 01.01.2027 greift.
Hier geht es zum Direkteinstieg auf die
Seite § 2b UStG.
Gerne stehe ich Ihnen auch in Fragen rund um die Zweitwohnungssteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer und Betten- bzw. Beherbergungssteuer zur Verfügung.
Hierzu können Sie mir gerne über die
Kontaktseite
eine Nachricht senden. Ich werde mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Letzte Änderung: 10.12.2024
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