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Letzte Änderung: 23.02.2024

Bücher und Buchbeiträge


Internes Kontrollsystem für die Umsatzsteuer - Arbeitshilfe für Kommunalverwaltungen, Handbuch, 1. Auflage, Herausgeber Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH, Bodenheim 2020, mit Dr. Thomas Rätz
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  • Aus dem Inhalt

    Ein internes Kontrollsystem (IKS) dient der Sicherstellung gesetzeskonformen Verhaltens im Steuerbereich und bezeichnet die Summe aller intern stattfindenden Kontrollen. Aus Sicht der Finanzverwaltung soll dieses Anreize dafür bieten, dass die Steuerpflichtigen ohne unmittelbaren hoheitlichen Zwang an der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten mitwirken. Es dient außerdem der Minimierung bzw. Vermeidung sowohl finanzieller als auch strafrechtlicher und vor allem reputativer Risiken. Auslöser für die Erforderlichkeit und Nützlichkeit eines IKS ist die Abschaffung der Teilselbstanzeige sowie die Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz. Mit dem vorliegenden Buch soll über das System informiert und eine Einführung erleichtert werden.

  • Vorwort

    Durch Art. 12 des Steueränderungsgesetzes 2015 vom 2. November 2015 wurden die Regelungen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts neu gefasst. § 2 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes wurde aufgehoben und § 2b neu in das Umsatzsteuergesetz eingefügt. 


    Nach der bisherigen Rechtslage waren juristische Personen des öffentlichen Rechts nur dann Unternehmer, wenn die Voraussetzungen eines Betriebes gewerblicher Art vorlagen oder es sich um einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb handelte. Aufgrund dieser Änderungen gelten auch juristische Personen des öffentlichen Rechts grundsätzlich als Unternehmer und werden lediglich bei Vorliegen der Voraussetzungen des neuen § 2b UStG nicht als Unternehmer behandelt. 


    In diesem Zusammenhang kommen auf alle kommunalen Gebietskörperschaften weitreichende steuerliche Pflichten zu. Neben den regelmäßigen Steuererklärungspflichten nach den Einzelsteuergesetzen besteht darüber hinaus auch eine Anzeige- bzw. Berichtigungspflicht nach der Abgabenordnung. Dies bedeutet, wenn ein Steuerpflichtiger bzw. sein gesetzlicher Vertreter nachträglich erkennt, dass eine von ihm oder für ihn abgegebene Erklärung objektiv unrichtig oder unvollständig ist und dass es dadurch zu einer Steuerverkürzung gekommen ist oder kommen kann, eine Korrektur erfolgen muss. 


    Zur umfänglichen Erfüllung der bestehenden und auch der neuen Steuerpflichten beschreibt das vorliegende Werk die Einführung eines internen Kontrollsystems. Mit einem solchen Kontrollsystem werden die steuerlichen Pflichten erkannt, auf die jeweils verantwortlichen Personen übertragen und die Erfüllung zusätzlich überwacht. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass gegenüber den Finanzbehörden alle geforderten Angaben umfassend und zum richtigen Zeitpunkt gemacht werden. Damit wird diese ausführliche Anleitung zu einem unverzichtbaren Werk für die Bewältigung der neuen Herausforderungen des sogenannten “§ 2b” in der kommunalen Familie. 


    Ich wünsche Ihnen bei der Lektüre des vorliegenden Buches die notwendigen Erkenntnisse und bei der Umsetzung eine glückliche Hand.


    Mainz, im März 2020

Der rheinland-pfälzische kommunale Finanzausgleich, Handbuch, 2. aktualisierte und erweiterte Auflage, Band 21 der Schriftenreihe des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz, Bodenheim 2020, 496 S.
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  • Aus dem Inhalt

    Das rheinland-pfälzische Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) regelt die Mittelverwendung von jährlich mehr als 3,2 Mrd. Euro und bestimmt damit den größten Teil der finanziellen Beziehungen zwischen Land und Kommunen. Seit dem Jahr 2017 hat sich im Bereich der Kommunalfinanzen in Rheinland-Pfalz viel geändert. Die zweite Auflage geht auf diese Änderungen mit aktuellen Zahlen, Daten und Fakten ein. 

  • Vorwort

    Das rheinland-pfälzische Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) regelt die Ver-ausgabung von jährlich mehr als 3,2 Mrd. Euro  und bestimmt damit den größten Teil der finanziellen Beziehungen zwischen Land und Kommunen. Das Kapi-tel 20 06 im Einzelplan 20 (Allgemeine Finanzen) des Landeshaushaltes, in dem der kommunale Finanzausgleich (KFA) vollständig abgebildet und im Wesentli-chen veranschlagt wird, ist das am zweitstärksten dotierte Kapitel des Landeshaushaltes. Rund ein Viertel aller Einnahmen der rheinland-pfälzischen kommu-nalen Gebietskörperschaften kommt aus dem Finanzausgleich. Dies alles erklärt den hohen Informationsbedarf der Kommunalverwaltung, der Kommunalpolitiker, aber auch der Beschäftigten in der Landes- und Bundesverwaltung bezüglich des rheinland-pfälzischen kommunalen Finanzausgleichs, sowie das Interesse der Landespolitiker und der Landesvertreter im Bundestag. Auch in der Ausbildung von Verwaltungswirten sowie von Studentinnen und Studenten der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz mit dem Abschluss „Bachelor of Arts“ (ehemalige Dipl. Verwaltungswirte) und von (Dipl.) Finanzwirten beansprucht das Thema immer mehr Raum. Auch die Gerichte sind mit dem Thema befasst.


    Mit dem vorliegenden Buch in seiner zweiten Auflage soll dieser Informationsbedarf möglichst weitgehend gedeckt werden. Dabei verlangt das Thema einerseits eine hohe Aktualität hinsichtlich der relevanten Rechtsgrundlagen und des Zahlenmaterials, andererseits aber auch eine verständliche Erläuterung ökonomischer und juristischer Zusammenhänge sowie historische Rückblicke. Das Handbuch mit seinem Rechtsstand zum Januar 2020 will Nachschlagewerk und dennoch handlich genug sein, um stets und möglichst für jeden Interessenten greifbar sein zu können. Ich hoffe, damit alle am Thema Interessierten bestmöglich zu erreichen. 


    Da es sich um die Fortführung, Aktualisierung und Erweiterung des Werkes aus dem Jahr 2017 handelt, freue ich mich weiterhin über jegliche Resonanz der Leserinnen und Leser, um diese bei eventuellen weiteren Aktualisierungen und Fortschreibungen berücksichtigen zu können.


    Seit dem Jahr 2017 hat sich im Bereich der Kommunalfinanzen in Rheinland-Pfalz u. a. in Bezug auf die Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen einiges geändert, sodass es an der Zeit ist, die zweite Auflage des Buches auf der aktuellen Rechtslage mit aktuellen Zahlen, Daten und Fakten zu veröffentlichen. 


    Die Reform des kommunalen Finanzausgleichs zum 1. Januar 2014 durch die Landesregierung wurde im Kalenderjahr 2017 evaluiert. Daraufhin wurde das Landesfinanzausgleichsgesetz wegen der vom Land festgestellten Notwendigkeiten in dem Evaluationsbericht sowie aufgrund der Neuregelungen der Finanzbeziehungen im Bereich des Bund-Länder-Finanzausgleichs angepasst. Die Änderungen am LFAG betreffen Korrekturen am kommunalen Steuerverbund sowie den Schlüsselzuweisungen, den Familienleistungsausgleichszahlungen nach § 21 LFAG und der Berücksichtigung der Gewerbesteuerumlage und der Umlage Fonds „Deutsche Einheit“ nach dem Gemeindefinanzreformgesetz. 


    Im Jahr 2018 gab es von der Landesregierung mehrere Anläufe, das Landesfinanzausgleichsgesetz zu ändern. Diese Gesetze wurden auch im gleichen Jahr verabschiedet. Zu nennen ist das Sechste Landesgesetz zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes vom 10. Oktober 2018, das Landesgesetz zur Ausführung des Bundesteilhabegesetzes (AGBTHG) vom 19. Dezember 2018 und das Landesgesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes und des Landesfinanzausgleichsgesetzes sowie besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 19. Dezember 2018. 


    Das Jahr 2019 startete so, wie das Jahr 2018 endete. Mit dem Entwurf eines Landesgesetzes zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes (RettDG) und des Landefinanzausgleichsgesetzes (LFAG) und einem weiteren Entwurf eines Landesgesetzes zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG), welches das LFAG rückwirkend zum 1. Januar 2018 und zum 1. Januar 2019 ändern soll, sollte das LFAG weitere Male seit dem Erscheinen der ersten Auflage dieses Buches geändert werden. Auch das vom Land im August 2019 verabschiedete KiTa-Zukunftsgesetz und das vom Bund erlassene Gute-Kita-Gesetz finden in diesem Buch ihren Niederschlag.


    Die Änderungen am Landesfinanzausgleichsgesetz durch das ursprüngliche Änderungsgesetz 2018 sind in der Wirkung wesentlich umfangreicher als es der Gesetzestext zunächst vermuten lässt. So wurde der im Jahr 2004 zum 1. Januar 2007 eingeführte Stabilisierungsfonds – ein rheinland-pfälzisches Erfolgsmodell – kurzerhand zur Stabilisierungsrechnung degradiert. Damit wurde u. a. die Zweckbindung der Finanzreserve aufgehoben. Aufgrund dieser Änderung kann die Landesregierung die Finanzreserve zukünftig zur Finanzierung von Ausgaben im allgemeinen Landeshaushalt einsetzen. Darüber hinaus wurde der kommunale Stabilisierungsfonds vom nichtselbstständigen Sondervermögen des Landes in ein kommunales „NICHTS“ des Landes verändert. Zur Umbenennung des kommuna-len Stabilisierungsfonds in eine Stabilisierungsrechnung sowie deren rechtliche Auswirkung hat auch der Wissenschaftliche Dienst des rheinland-pfälzischen Landtages ausführlich Stellung genommen und die geäußerten Befürchtungen der kommunalen Spitzenverbände (leider) bestätigt. Die die Regierung tragenden Fraktionen im Landtag zeigten sich von der deutlichen Stellungnahme des Wis-senschaftlichen Dienstes unbeeindruckt und haben das Änderungsgesetz in der ursprünglich eingebrachten Fassung verabschiedet.


    Darüber hinaus wurden – wie angesprochen – §§ 9a und 25 LFAG aufgrund der Neuregelungen im Landesgesetz zur Ausführung des Bundesteilhabegesetzes angepasst. Auf den ersten Blick haben beide Gesetze recht wenig miteinander zu tun, aber aufgrund der Berücksichtigung der „Sozialausgaben“ als Verteilungsindikator der Schlüsselzuweisungen C nach § 9a LFAG war eine Anpassung nicht zu vermeiden. 


    Das Landesgesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes und des Lan-desfinanzausgleichsgesetzes sowie besoldungsrechtlicher Vorschriften änderte in Jahr 2018 den § 5 Abs. 1 LFAG. Das Landesgesetz zur Änderung des Landesfi-nanzausgleichsgesetzes und des Landesaufnahmegesetzes  aus dem Jahr 2019 ändert erneut und mehrfach in Artikel 1 und Artikel 2 des Gesetzes § 5 Abs. 1 LFAG und das Landesgesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes (RettDG) und des Landefinanzausgleichsgesetzes (LFAG) ändert die §§ 18 Abs. 1 und 19 LFAG und fügt eine weitere Befrachtung (eine Ausgabenbelastung des KFA ohne finanziellen Ausgleich an anderer Stelle) in den kommunalen Finanzausgleich ein.


    Über all diese und weitere Änderungen und Anpassungen aus der Landes- und Bundesgesetzgebung möchte ich in der vorliegenden zweiten Auflage berichten. 

    Mein besonderer Dank gilt Frau Renate Gebel für die Unterstützung bei der Korrektur der zweiten Auflage sowie erneut meiner Ehefrau Sonja, die mich in den Monaten des Verfassens unterstützt und das gesamte Werk abschließend Korrektur gelesen hat. 


    Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die gelegentlich geäußerten Meinungen oder Bewertungen meine privaten sind. 


    Waldalgesheim, im Dezember 2019

Analyse kommunaler Finanzströme – Finanzierbarkeit von Landeshandeln, Band 23 der Schriftenreihe des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz, Bodenheim 2019, 100 S.
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  • Aus dem Inhalt

    Die vorliegende Analyse kommunaler Finanzströme hat die Entscheidungen der Landesregierung sowie die Entscheidungen der jeweiligen die Regierung tragenden Fraktionen seit 1991 untersucht und zeigt die Befrachtungen und deren finanzielle Wirkung über den Zeitraum von 1991 bis 2020 auf die kommunale Finanzsituation.


    "Wenn im Zusammenhang mit der Analyse von Veränderungen am oder Befrachtungen in den Kommunalen Finanzausgleich die Rede ist, ist selbstverständlich die jeweilige Veränderung oder Befrachtung eine legale Entscheidung des Landesgesetzgebers


    Es soll an dieser Stelle ausdrücklich klargestellt werden, dass mit der vorliegenden 'Analyse kommunaler Finanzströme – Finanzierbarkeit von Landeshandeln' nicht die gesetzgeberische Kompetenz der Landesregierung und des Landesgesetzgebers in Frage gestellt wird. Die Analyse will lediglich darstellen, was eine einmalige Entscheidung an Folgewirkungen verursachen kann und will anregen, dass diese Entscheidungen von Zeit zu Zeit überprüft werden." 


    (Quelle: Auszug aus Kapitel 3, Seite 17 der Analyse)

  • Vorwort

    Das rheinland-pfälzische Landesfinanzausgleichsgesetz regelt die Verteilung der Finanzausgleichsmasse im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs von jährlich mehr als 3 Mrd. Euro und bestimmt damit den größten Teil der finanziellen Beziehungen zwischen Land und Kommunen. 


    Durch Eingriffe des Landes in den Kommunalen Finanzausgleich aufgrund sog. Befrachtungen werden immer wieder Ausgaben vom Land auf die Gemeinden und Gemeindeverbände übertragen oder Ausgaben des Landes aus dem Kom-munalen Finanzausgleich geleistet, die aus dem unmittelbaren Landeshaushalt zu leisten wären. Auf diese Weise spart das Land auf Kosten der Kommunen. Durch diese Befrachtungen fehlen den Gemeinden und Gemeindeverbänden im Land durchschnittlich rund 430 Mio. Euro jährlich in den Kassen. 


    Dieser Fehlbetrag wirkt sich nicht nur negativ auf den Haushaltsausgleich der kommunalen Gebietskörperschaften aus, sondern erklärt auch die aktuelle kommunale Finanzmisere mit rund 6,1 Mrd. Euro an Krediten zur Liquiditätssicherung, die lediglich aufgrund der guten Konjunktur und den erhöhten Zuweisungen des Bundes in den vergangenen Jahren nicht noch dramatischer ausgefallen ist. Die Verschuldung der rheinland-pfälzischen Kommunen mit Krediten zur Liquiditätssicherung in Euro je Einwohner ist dreimal so hoch wie der Durchschnitt der Gemeinden der Flächenländer insgesamt.


    Mit der vorliegenden Analyse kommunaler Finanzströme werden die Entscheidungen der Landesregierungen sowie die Entscheidungen der jeweiligen die Regierung tragenden Fraktionen seit 1991 untersucht und die Befrachtungen sowie deren finanzielle Wirkung über den Zeitraum von 30 Jahren auf die kommunale Finanzsituation dargestellt. 


    Die Analyse belegt, dass die rheinland-pfälzischen Gemeinden und Gemeindeverbände das Handeln des Landes mit insgesamt rund 12,9 Mrd. Euro seit 1991 finanzieren müssen. 

Kommunalbrevier Rheinland-Pfalz, herausgegeben von den kommunalen Spitzenverbänden Rheinland-Pfalz: Gemeinde- und Städtebund, Landkreistag und Städtetag, Mitautor seit der Auflage 2019, ca. 890 S.

 

  • Beitrag : Kommunale Steuern
  • Beitrag : Kindertagesstätten

 


Loccumer Protokolle, 80/2018: Loccumer Finanztage 2018: Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse – Zwischen produktiver Vielfalt und problematischer Ungleichheit, Rehburg-Loccum 2019

 

  • Beitrag : Das Altschuldenproblem in Rheinland-Pfalz , 11 S.

 


Der rheinland-pfälzische kommunale Finanzausgleich, Handbuch, 1. Auflage , Band 21 der Schriftenreihe des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz, Bodenheim 2017, 402 S.


Handbuch zur Anwendung der Datenbank „Kommunales Investitionsprogramm Rheinland-Pfalz 3.0 - DAKI 3.0“, Mainz 2016, 30 S.

Konnexitätsausführungsgesetz Rheinland-Pfalz, Kommentar, Walluf 2008, 68 S., jüngste Ergänzungslieferung März 2023, 70 S.; [Lose Blattsammlung, seit Herbst 2017 in Allein-Autorenschaft]

Kommunaler Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz, Handbuch, Stuttgart 2008, 314 S., mit Dr. Walter Müller

Beilagen und umfangreiche Veröffentlichungen

05/2021

Muster für eine Anlagerichtlinie für Geldanlagen, in: Gemeinde und Stadt, Beilage 4/2021 zu Heft 05/2021, 8 S.


10/2019

Das KiTa-Zukunftsgesetz – die Neuregelung der Kindertagesbetreuung ab dem 01.07.2021, in: Gemeinde und Stadt, Beilage 5/2019 zu Heft 10/2019, 23 S.


04/2018

Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in Rheinland-Pfalz – Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz inkl. einer umfangreichen Erläuterung, in: Gemeinde und Stadt, Beilage 4/2018 zu Heft 12/2018, 19 S.

03/2018

Der rheinland-pfälzische kommunale Stabilisierungsfonds – Das Ende eines Erfolgsmodells? – Eine kritische Betrachtung! in: Gemeinde und Stadt, Beilage 3/2018 zu Heft 3/2018, 14 S.


12/2017

Kommunales Investitionsprogramm 3.0 - Rheinland-Pfalz (KI 3.0) - Rheinland-pfälzisches Landesprogramm zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG), in: Gemeinde und Stadt, Beilage 4/2017 zu Heft 12/2017, 32 S.

Artikel in Fachzeitschriften (Alleinveröffentlichungen)


Das Steuergeheimnis in der kommunalen Praxis, in: Kommunale Steuer-Zeitschrift, Heft 2/2024, S. 24


Grundsteuerreform – das Aufkommen der Gemeinden und Städte unbedingt sichern und die absehbaren Belastungsverschiebungen beheben!, in Gemeinde und Stadt, Heft 2/2024, S. 42


Das Steuergeheimnis in der kommunalen Praxis, in: Kommunal-Kassen-Zeitschrift, Heft 1/2024, S. 7


Landesfinanzausgleichsgesetz - Rheinland-Pfalz: Systemgerecht und einfacher gestalten!, in: Gemeinde und Stadt, Heft 8/2023, S. 230


Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz, in: Gemeinde und Stadt, Heft 6/2023, S. 166


Das neue Landesfinanzausgleichsgesetz in Rheinland-Pfalz, in: Gemeinde und Stadt, Heft 2/2023, S. 38


Die Altschuldenlösung im Land, in: Gemeinde und Stadt, Heft 12/2022, S. 358


Neue Grundsteuerwerte treten am 1. Januar 2025 in Kraft – Elektronische Aufnahme startet am 1. Juli 2022, in: Gemeinde und Stadt, Heft 3/2022, S. 73


Der neue Kita-Beirat nach dem KiTaG - eine kritische Betrachtung, in: Gemeinde und Stadt, Heft 12/2021, S. 358


Kommunaler Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz verfassungswidrig – Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom 16.12.2020, in: der gemeindehaushalt, 122. Jg., Heft 2/2021, S. 29 [Eine andere Auffassung bzw. andere Bewertung des Urteils sowie eine kritische Bewertung des Beitrags aus Heft 2/2021, S. 29 mit dem Titel: "Das Urteil des VerfGH RhPf vom 16.12.2020: Allenfalls ein Etappensieg auf der Strecke zum Ziel einer vom Land absolut zu sichernden kommunalen Mindestfinanzausstattung" von Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, findet sich in: der gemeindehaushalt, 122. Jg., Heft 4/2021, S. 73]


Verfassungswidrigkeit des Landesfinanzausgleichsgesetzes nunmehr seit 2007,  in: Gemeinde und Stadt, Heft 1/2021, S. 15


Die Kommune als Kleinunternehmer - Der Kleinunternehmer im Umsatzsteuerrecht, Voraussetzungen und Rechtsfolgen, in: Gemeinde und Stadt, Heft 12/2020, S. 365


Corona-Pandemie 2020 – Kompensation der Gewerbesteuerausfälle (in Rheinland-Pfalz), in: Gemeinde und Stadt, Heft 9/2020, S. 261


Der Kommunalbericht 2019 des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz sowie eine Ergänzung zur Sichtweise des Rechnungshofs aus Heft 3/2020, in: der gemeindehaushalt, 121. Jg., Heft 6/2020, S. 124


Die Kostenteilungsgemeinschaft nach § 4 Nr. 29 UStG – Ausweg oder vergeblicher Hoffnungsschimmer? Ein Blick aus Sicht juristischer Personen des öffentlichen Rechts, in: Kommunale Steuer-Zeitschrift, 69. Jg., Heft 3/2020, S. 43


Sichtweise des Rechnungshofs zum Nachteil von Kommunen und Bürgern in Rheinland-Pfalz , in: der gemeindehaushalt, 121. Jg., Heft 3/2020, S. 62


Besteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts nach § 2b UStG im Lichte des BMF-Schreibens vom 14.11.2019 – Oder: Vom Raubtier zum Stubentiger – das langsame Aussterben der interkommunalen Kooperationen, in: Kommunale Steuer-Zeitschrift, 69. Jg., Heft 1/2020, S. 6


Kommunalfinanzen in Rheinland-Pfalz – a never ending story!   2020 gehen die Verfahren gegen die Schlüsselzuweisungen weiter, in: Gemeinde und Stadt, Heft 1/2020, S. 12


§ 2b UStG: Neue Besteuerung juristischer Personen , in: Gemeinde und Stadt, Schwerpunktheft Umsatzsteuer, Heft 9/2019, S. 266


Das strikte Konnexitätsprinzip in Rheinland-Pfalz am aktuellen Beispiel der Kindertagesbetreuung , in: der gemeindehaushalt, 120. Jg., Heft 9/2019, S. 203

Kita-Zukunftsgesetz - der lange Weg der Weiterentwicklung zur Kindertagesbetreuung ; Schwerpunktheft Kindertagesbetreuung, in: Gemeinde und Stadt, Heft 6/2019, S. 169

Zuweisungen an die Träger der Jugendämter für Personalkosten der Kindertagesstätten , in: KITA-aktuell, Heft 1/2019, S. 19

Die Haftung im Steuerrecht und Haftungsbescheid , in: Gemeinde und Stadt, Schwerpunktheft Finanzen, Heft 1/2019, S. 12

Die Neugestaltung des kommunalen Finanzausgleichs in Rheinland-Pfalz , in: der gemeindehaushalt, 119. Jg., Heft 12/2018, S. 267

Der kommunale Stabilisierungsfonds – Kommunales Sparbuch? in: Gemeinde und Stadt, Heft 9/2018, S. 272

Das Altschuldenproblem der rheinland-pfälzischen Kommunen – ein Dauerbrenner , in: Gemeinde und Stadt, Heft 7/2018, S. 205

Die Gewerbesteuerumlagen-Anhebung – Pläne der Landesregierung zur Neuausrichtung des kommunalen Finanzausgleichs ab dem Jahr 2020, in: der gemeindehaushalt, 119. Jg., Heft 6/2018, S. 132

Die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer sind verfassungswidrig , in: Gemeinde und Stadt, Heft 4/2018, S. 106

Kommunalfinanzen – Aktuelle Entwicklung im Überblick, in: Gemeinde und Stadt, Heft 3/2018, S. 77

Altschuldenregelung für Rheinland-Pfalz – Möglichkeit der Ausgestaltung, in: Gemeinde und Stadt, Heft 2/2018, S. 38

Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs , in: Gemeinde- und Stadt, Heft 1/2018, S. 9

Kommunales Investitionsprogramm 3.0 in Rheinland-Pfalz (KI 3.0) - Umsetzung des neuen Kapitels 2 des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (KInvFG) in Rheinland-Pfalz, in: Gemeinde und Stadt, Heft 11/2017, S. 333

Der rheinland-pfälzische kommunale Finanzausgleich nach der Reform zum 1. Januar 2014 – Eine kritische Bestandsaufnahme, in: der gemeindehaushalt, 118. Jg., Heft 10/2017, S. 217-231

Gutachten

05/2006
Ökonomische Effekte einer Regionalkreisreform Finanzwissenschaftliche Analyse am Beispiel der Stadt und des Landkreises Kassel; Aktualisierung und Erweiterung des Gutachtens vom 20.12.2002 im Auftrag von Stadt und Landkreis Kassel, 

Abschlussbericht vom 02.05.2006, unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Rolf-Dieter Postlep, zusammen mit Dr. Lorenz Blume, Dr. Thomas Döring und Dr. Walter Müller
08/2006
Neugestaltung des Soziallastenausgleichs im kommunalen Finanzausgleich des Landes Hessen, ein Reformvorschlag aus finanzwissenschaftlicher Sicht;

Gutachten im Auftrag der Fördergesellschaft Nordhessen bmH vom 31.08.2006, zusammen mit Prof. Dr. Rolf-Dieter Postlep, Dr. Thomas Döring und Dr. Walter Müller

Artikel in Fachzeitschriften (Co-Autorenschaft)


Der kommunale Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz – Landesgesetz zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs, in: Zeitschrift für Landes- und Kommunalrecht Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland (LKRZ), Heft 3/2014, S. 89-96, mit Dr. Walter Müller

Der kommunale Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz – Landesgesetz zur Änderung finanzausgleichsrechtlicher Vorschriften, in: Zeitschrift für Landes- und Kommunalrecht Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland (LKRZ), Heft 6/2012, S. 227-231, mit Dr. Walter Müller

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz zum kommunalen Finanzausgleich, in: der gemeindehaushalt, 113. Jg., Heft 6/2012, S. 121-127, mit Dr. Walter Müller

Zehn Jahre kommunaler Stabilisierungsfonds in Rheinland-Pfalz – Die Verstetigung des kommunalen Finanzausgleichs, in: der gemeindehaushalt, 113. Jg., Heft 4/2012, S. 28-34, mit Dr. Walter Müller

Der kommunale Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz – Fünftes Landesgesetz zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes, in: Zeitschrift für Landes- und Kommunalrecht Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland (LKRZ), Heft 4/2011, S. 126-130, mit Dr. Walter Müller

Der kommunale Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz, in: der gemeindehaushalt, 112. Jg., Heft 2/2011, S. 28-34, mit Dr. Walter Müller

Der kommunale Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz, in: Zeitschrift für Landes- und Kommunalrecht Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland (LKRZ), Heft 1/2011, S. 1-5, mit U. Göhring, A. Wagenführer und Dr. W. Müller

Der kommunale Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz – Viertes Änderungsgesetz zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes, in: Zeitschrift für Landes- und Kommunalrecht Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland (LKRZ), Heft 8/2009, S. 290-295, mit Dr. Walter Müller

Die Umlage Fonds „Deutsche Einheit“ – Beteiligung der rheinland-pfälzischen Kommunen an den Einheitslasten, in: der gemeindehaushalt, 108. Jg., Heft 7/2007, S. 154-160, mit Dr. Walter Müller

„Wer bestellt, der bezahlt!“ Die Einführung des Konnexitätsprinzips in Rheinland-Pfalz, in: der gemeindehaushalt, 107. Jg., Heft 6/2006, S. 121-126, mit Dr. Walter Müller

Der Stabilisierungsfonds in Rheinland-Pfalz im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs, in: der gemeindehaushalt, 106. Jg., Heft 3/2005, S. 56-58, mit Dr. Walter Müller